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Seitengewehr 98/05 entmilitarisiert

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06.02.08, 21:36:11

ulfberth

Der Vertrag von Versailles und die Note von Boulogne beeinflußte nach 1918 maßgeblich die deutschen Polizeibehörden. Sowohl die Behörden wie auch die Bewaffnung wurden „entmilitarisiert“. Viele der im polizeilichen Einzeldienst verwendeten Seitengewehre 98/05 wurde durch Einfräsung die Aufpflanzmöglichkeit genommen. Angestrebt wurde dadurch eine militärisch unbrauchbare Seitenwaffe: Hier anklicken!

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ulfberth
 
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