27.02.08, 14:14:24
KiBuch
geändert von: KiBuch - 27.02.08, 14:16:05
Grüßt Euch,
ist schon nicht ganz einfach den Ausführungen des Gesetzes folge zu leisten. Ein "Führen" kann schon der abgeschlossene
Waffenkoffer auf der Rückbank des Autos sein, wenn mit "wenigen Handgriffen die Waffe"......
Ich für meinen Fall transportiere meine Schußwaffen verschlossen, getrennt von der Munition im Kofferraum.
Sicher ist sicher, aber eine historische Blankwaffe "nicht zugriffsbereit" zu transportieren....., wenn ich daran denke , wie ich meinen 52er nach ausgiebiger Bierlaune, eingewickelt quer durch die U-Bahn an uniformierten Beamten vorbei "geschleppt" habe; Kontrolle NICHT auszudenken...., aber wer hat schon einen abschließbaren MAMMUTKOFFER? ...ist ja auch nicht gerade diskret....aber
Gesetze werden nun mal nicht von PRAKTIKERN verabschiedet, leider!
Pragmatisch wird´s erst für die Jungs, wenn die Kohle in Lichtenstein liegt :D
Beste Grüße, Michael
27.02.08, 14:36:08
Zietenhusar
Eine wirklich interessante Diskussion,
bei der die Schützen und Schußwaffenbesitzer die meisten Erfahrungen haben. Wenn ich da an die Zeit um die Jahrtausendwende denke, wo ich mit einer neuen Errungenschaft
geschultert (aber nicht blankgezogen!) quer über den riesigen Markt gestiefelt bin, bis hin zu meinem fast 2 km entfernt stehendem Auto. Normalerweise benutze ich aber ein älteres Gewehrfutteral dafür.
Mal sehen, wann Blankwaffen
sammler eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Bin mal gespannt, wer dazu überhaupt als Abnehmer so einer Prüfung prädestiniert ist/sein soll.
Vielleicht sollte ich mich jetzt schon mal als "Fachmann" zum Thema outen? Das könnte mir beruflich Tür und Tore öffnen :D .
Gruß,
Thomas
27.02.08, 15:32:39
mario
Schade, ich hätte mal ein Bild machen sollen. Einer meiner letzten Errungenschaften, habe ich in der Satteeltasche meines Moppeds nach Hause durch Berlin gefahren. War unverhofft, sonst wäre ich mit Auto zum Flohm. gefahren.
OH, OH,
Gruß Mario
28.02.08, 08:40:52
klausp
moin roland,
der unterschied wbk und waffenschein ist mir bekannt, ich führe selbst staatlich anerkannte sachkundelehrgänge und -prüfungen durch.
nochmals zur begriffsabgrenzung:
du verbringst keine waffe von der wohnung zum schießstand, sondern du transportierst oder führst sie.
verbringen bedeutet, daß du sie außer landes bringst.
der transport bedeutet im gegensatz zum führen nicht zugriffsbereit und nicht geladen (bei schußwaffen). dabei interessiert es keinen, ob es "schwierig" ist, für nen schweden nen koffer zu bekommen.
sorry, ich sags mal knallhart:
wenn dein sportschütze es nicht auf die reihe bringt, einen m96 gesetzeskonform zu transportieren, sollte er sich entweder a) den kurzen schweden oder nen 98er kaufen oder b) das hobby aufgeben, wobei offenbar allen anderen mit dem transport kein problem haben.
übrigens, nenn mir bitte eine fundstelle im gesetz, wo steht, daß es ein koffer sein muß und eine verschließbare tasche nicht ausreichend wäre.
zweifellos interessant deine auslegung, daß sammler vom führverbot von blankwaffen ausgenommen wären, weil das nach hause bringen ein allgemein anerkannter zweck sei.
ich teile diese ansicht nicht und halte es für riskant, die richtigkeit zu testen - gerade jetzt, wo das gesetz taufrisch ist und es noch keine fälle der rechtsprechung gibt.
aber gut, roland lassen wirs dabei.
ich glaube nicht, daß wir hier hinsichtlich der auslegung zu einer meinung kommen werden.
gruß klaus
28.02.08, 09:13:45
Zietenhusar
ich glaube nicht, daß wir hier hinsichtlich der auslegung zu einer meinung kommen werden.
Wobei eine "Meinung" letztendlich,
und im Zweifelsfall, vor Gericht vertreten, und durch das Gericht verhandelt wird. Von der Sache her haben wir mit den derzeitigen Auslegungen der neuen Gesetze noch nichts definitives vorliegen, da der Inhalt erstmal in ein allgemein verständliches Deutsch übersetzt werden muß.
Wenn ich mir dann auf der Zunge zergehen lasse, wie unterschiedlich die Auslegungen von Paragraphen unter Gleichgesinnten stattfindet, dann frage ich mich, wie die staatlichen Institutionen da noch durchsehen wollen/sollen.
Gruß,
Thomas
01.03.08, 13:26:57
ulfberth
Es ist schon etwas Besonderes an unseren Gesetzen. Bei der augenblicklichen Waffenbörse in Haiger gibt es einem abgesperrten Bereich für WBK-pflichtige Waffen. Betreten nur mit WBK, Sammlerpaß etc. Dem normalen Besucher wird der Zugang verwehrt.
Soweit, so gut, ich wollte ja nicht in diesen Bereich. Was mich völlig irritierte, waren 3 Männer mit Vollbart - vermutlich türkischer Herkunft - welche aus eben diesem abgesperrten Bereich kamen. Einer von ihnen mit einem Stangenmagazin in der Hand.
Des Rätsels Lösung: Ausländer mit einem ausländischen Paß durften den Bereich betreten. Abgewiesen wurde nur jemand, der stolz auf seine doppelte Staatsbürgerschaft hinwies und das deutsche Dokument schwenkte.
Gruß
ulfberth