12.06.14, 20:59:22
leila100
Hallo Jens,
das ist unzweifelhaft richtig! :cool:
Also: Gewehr 91!
Gruß Ingo
19.06.14, 00:56:26
ulfberth
geändert von: ulfberth - 19.06.14, 21:03:38
Hallo Jens,
danke für Deine Ergänzungen und die Vorstellung des Seitengewehrs.
Dadurch angeregt habe ich mittels Bildbearbeitung die Handschriften etwas lesbarer gestaltet und siehe da:
In der mir vorliegenden HStV von 1890 findet sich eine schlecht lesbare Ergänzung mit dem kursiven „
M“ und dem Hinweis „
Mörser“. Dieser Nachtrag wurde bei dem vorliegenden Exemplar ohne neue Deckblätter handschriftlich geführt und könnte nach dem beigefügten Verzeichnis der Deckblätter aus 1892 (?) stammen.
Dafür fehlt dieser Nachtrag, bzw. das „
M“ bei der folgenden Vorschrift von 1897 wieder und taucht erst als normales „M“ beider HStV von 1900 auf!
Gruß
ulfberth
19.06.14, 10:51:07
Gottscho1914
Hallo ulfberth ,
besten Dank für Deinen ergänzenden Beitrag.
Nun fehlt uns nur noch "der Neudruck von 1893" von der "Vorschrift über das Stempeln der Hand-Waffen,Berlin 1890" .
Gruß Jens