12.07.16, 13:45:44
sonjar
Für das Jahr 1885 vielleicht? :D
Hallo ulfberth, wie wahr! Wenn er aber bereits 1882 abgenommen wurde, weshalb dann noch einmal die " 85er " Stempelung, das war meine :shock: Frage ?! Gruß Bernd
12.07.16, 16:21:24
ulfberth
geändert von: ulfberth - 12.07.16, 17:14:41
Zugegeben, es ist fast ein wenig fies, wenn jemand auf dem Schlauch steht. Aber, gab da es nicht einen Hinweis von Mario zu dem Büchsenmacherstempel? :D
Bei der richtigen Antwort gibt es dann auch die Überraschung! :super:
12.07.16, 16:46:15
sonjar
geändert von: sonjar - 12.07.16, 16:48:53
Zugegeben, es ist fast ein wenig fies, wenn jemand auf dem Schlauch steht. Aber, gab da es nicht einen Hinweis von Mario zu dem Büchsenmacherstempel? :D
Bei der richtigen Antwort gibt es dann auch die Überraschung! :super:
Hallo ulfberth, war zwar nur ein " kleiner " Schlauch, aber immerhin, so ist das Leben. Es gibt Tage da verliert man ( Mann )und dann gibt es noch die anderen Tage und die kommen bei mir auch nicht zu kurz. Danke, für Deine nette Überraschung, allein dafür hat es sich doch gelohnt. Gruß Bernd
12.07.16, 17:13:57
ulfberth
geändert von: ulfberth - 12.07.16, 17:16:04
Guten Antwort! :)
Wenn der Büchsenmacher für eine ausgeführte Arbeit seinen Stempel einschlug, kommt natürlich zwangsläufig die Frage, was er denn nun gemacht hat.
Und eine Antwort darauf könnte die doppelte Jahreszahl sein. Nämlich in der Form, daß 1885 die Klinge ausgewechselt wurde.
Als Bestätigung dürfte dann aber die Angelvernietung keine Abnahme tragen.
Gruß
ulfberth
12.07.16, 17:31:12
sonjar
Guten Antwort! :)
Wenn der Büchsenmacher für eine ausgeführte Arbeit seinen Stempel einschlug, kommt natürlich zwangsläufig die Frage, was er denn nun gemacht hat.
Und eine Antwort darauf könnte die doppelte Jahreszahl sein. Nämlich in der Form, daß 1885 die Klinge ausgewechselt wurde.
Als Bestätigung dürfte dann aber die Angelvernietung keine Abnahme tragen.
Gruß
ulfberth
Nun ist der " Schlauch " wieder eingerollt und liegt für den " nächsten " :cool: Einsatz bereit. Ja, die Angelvernietung ist ohne Abnahme. Gruß Bernd