18.08.19, 01:39:06
Katana
Hallo.
Ich habe vor ein paar Tagen auf einem Trödelmarkt ein zersägtes Faustmesser angeboten bekommen. D.h. 5mm über dem Griffstück war die Klinge abgesägt. Reicht diese "Unbrauchbarmachung" das das Messer nun legal ist.
Zu Deko zwecken, um es an die Wand zu hängen, hätte mir dieses noch sehr gut gefallen.
Abgesägt/zersägt entfällt ja eigentlich die Faustmesserdefinition des BKA.
18.08.19, 13:10:59
ulfberth
geändert von: ulfberth - 18.08.19, 13:22:19
Hallo Katana!
Das Deutsche Blankwaffenforum ist für Rechtsfragen kein Ansprechpartner. Ich kann daher nur als Laie meine Meinung dazu äußern.
Zum Verständnis: Ein Faustmesser ist ein Messer / Dolch, bei welchem die Klinge im Winkel von 90 Grad vom Griff absteht. Der Griff liegt also in der Faust und die Klinge zwischen Ring- und Mittelfinger. Diese Waffen fallen klar unter verbotene Gegenstände. Unter den Stichwörtern
BKA,
Faustmesser und
verbotener Gegenstand läßt sich auf der Website des BKA einiges zum Thema finden.
Siehe auch
HIER
Bei einem Klingenüberstand quer zum Griff von 5mm sollte dieses Klingenteil sich noch in der Handinnenseite befinden und bestenfalls dem Träger die Fingerzwischenräume verkratzen. M. E. fällt das denn eher unter Selbstverstümmlung als unter das Waffengesetz.
Nur, wie schon geschrieben, das ist allein meine private Meinung zum Thema.
Gruß
ulfberth
18.08.19, 14:13:04
Katana
Danke.
Wie gesagt, die Klinge ist direkt am Griff abgesägt! Also 2 lose Teile die nicht wieder zusammenzusetzen sind.