07.11.07, 13:22:29
KiBuch
Hallo,
mir so nicht bekannt:
AKO v. 09.11.1914 bestimmt, dass Kavallerie-Degen durch aufpflanzbare Seitengewehre ersetzt werden. Die Ablieferung der Degen erfolgt im Laufe des Jahres 1915.
WEITER:
Kriegsmin.-Erlass v.15.09.1915: Danach verbleibt den Kavallerie-Offizieren und den NICHT mit der Lanze bewaffneten Kavallerie-Unteroffiziere der KAVALLERIE-DEGEN.
Demnach trugen AUCH die Offizier den KD, was mir in diesem Zusammenhang neu ist!?
Grüße, Michael
07.11.07, 15:03:16
Zietenhusar
AKO v. 09.11.1914
Hallo Michael,
ich hätte da ein Beispiel für die Umbewaffnung mit aufpflanzbare Seitengewehren. Leider ist die Foto-AK nicht beschriftet, es dürfte sich aber um einen Feldgrauen handeln.
Als Bewaffnung trägt dieser Husar ein Aushilfsseitengewehr.
Gruß,
Thomas
07.11.07, 16:14:21
Schwertfeger
mir so nicht bekannt:
AKO v. 09.11.1914 bestimmt, dass Kavallerie-Degen durch aufpflanzbare Seitengewehre ersetzt werden. Die Ablieferung der Degen erfolgt im Laufe des Jahres 1915.
WEITER:
Kriegsmin.-Erlass v.15.09.1915: Danach verbleibt den Kavallerie-Offizieren und den NICHT mit der Lanze bewaffneten Kavallerie-Unteroffiziere der KAVALLERIE-DEGEN.
Demnach trugen AUCH die Offizier den KD, was mir in diesem Zusammenhang neu ist!?
In der Tat steht in der AKO vom 9. November 1914, daß die Unteroffiziere,
aber nicht die Portepeeunteroffiziere (
!), den Kavalleriedegen 89 zu Gunsten des Seitengewehrs 84/98 abzugeben hatten. Offiziere waren in der Order nicht erwähnt.
Die kriegsministerielle Verfügung vom 25. Mai 1915 legte dann fest, daß die Kavallerie-Truppenteile, die nicht die Lanze führten und für das Fußgefecht nicht in Betracht kamen, den Kavalleriedegen (dennoch) neben dem Seitengewehr 84/98 während des Krieges beibehalten durften.
Erst eine weitere Verfügung vom 19. Juli 1915 legte für die Offiziere der fechtenden Truppen bis zur Ebene Regiment das Ablegen des Säbels/Degens/Pallaschs fest. Das galt, vereinfacht gesagt, für alle Waffengattungen im Frontbereich, neben der Kavallerie also auch z. B. fürInfanterie.
Die oben angeführte Verfügung vom 15. September 1915 bezieht sich nun
nicht auf die zuerst genannte vom 9. November 1914,
sondern auf die zwei von mir hier zusätzlich angeführten vom 25. Mai und 19. Juli 1915. Sie sagt aus, "daß die Offiziere und die nicht mit der Lanze ausgerüsteten Unteroffiziere der Kavallerie die bisherigen Kavalleriedegen oder Säbel neben dem Seitengewehr 84/98 während des Kriegszustandes beibehalten" durften.
Leider führt die verkürzte und m. E. sinnentstellende Wiedergabe des Erlasses (vom 15.09.1915) zu dem falschen Schluß. Offiziere trugen (natürlich) nicht den Kavalleriedegen 89.
Gruß
Schwertfeger
07.11.07, 16:41:53
KiBuch
Vielen Dank für Deinen aufklärenden Bericht.
Mein "Weltbild"geriet schon fast ins Schwanken ;)
Nochmals Danke, Grüße, Michael