Preußen
Kavalleriekarabiner 1853, Fertigung Gewehrfabrik Spandau 1854
Heller Nussbaum-Vollschaft mit Kolbenbacke links. Ganzer Mündungsring mit Kornschutzbacken, Laufstange mit Befestigungsschiene, Ring und Laufring. Der Unterbügel mit einer kleinen Handstütze und das flache Schlossgegenblech für zwei Schrauben sind aus Eisen, der Abzugsbügel und das Kolbenblech aus Messing. Neu konstruiertes Perkussionsschloss der Pistole M/50 mit flachem, bündig in das Schaftholz eingelegtem Schloßblech und federgestützter Pistonsicherung. Runder, am Pulversack kantiger Lauf mit Standkimme auf der Verlängerung der Schwanzschraube; Eisenkorn zwischen den Kornschutzbacken des Mündungsrings auf dem Lauf. Sattelstangenbefestigung wie bei den Modellen M 1801, M 1811 und M 1823, unterschiedlich ist die Verbindung von Stange mit Laufring durch ein Gelenk.
„
SPANDAU“ unter Adler auf dem Schloßblech außen. Superrevisionsstempel „
FW“ unter Krone am Pulversack oben links und am Kolben links. Revisionsstempel „
W“ unter Krone ebenfalls am Kolben links. „
1854“ auf dem Pulversack oben links. Waffennummer „
10“ auf allen Teilen.
Gesamtlänge 814mm, Lauflänge 405mm, Schlosslänge 130mm, Kaliber des glatten Laufs 15,2mm,
Kurz nach dem Entwurf der neuen Perkussionspistole M/50 und dem Umbau der älteren, noch tauglichen Kavalleriewaffen auf die Perkussionszündung entstand die Neukonstruktion des glatten Karabiners M/53, mit dem die nicht mehr brauchbaren und nicht aptierungswürdigen Bestände an Kavalleriekarabinern M 1823 ausgeglichen werden sollten. Da zur gleichen Zeit die Militärbehörden in Zusammenarbeit mit Nikolaus v. Dreyse eine völlig neue Waffe, den Zündnadelkarabiner M/57 erarbeiteten und erprobten, gelangten die bis 1855 fertiggestellten Perkussionskarabiner, soweit diese nicht bei der Truppe als Ergänzungsbedarf gebraucht wurden, in die Depots. Dieser Ergänzungsbedarf war alleine schon deswegen notwendig, weil eine stattliche
Anzahl von Karabinern M 1823 UM nach zweckentsprechendem Umbau ab 1853 an den Train und die Krankenträgerkompanien abgegeben wurde . Dass an nahezu allen bis heute bekannt gewordenen Karabinern M 1853 keine Truppenstempel vorhanden sind, mag damit begründbar sein, daß die Einführung des neuen Zündnadelkarabiners M/57 kurz bevorstand, so daß man diese kurze Zeitspanne auch ohne derartige Stempelungen auskommen konnte.
Nachdem die bisher von privaten Unternehmern - zuletzt von den Gebrüdern Schickler - geführte Gewehrfabrik 1852 in staatliche Hände übergegangen war, erfolgte im März 1855 die Verlegung der Produktionsstätten nach Spandau. Der hier ausgestellte Karabiner M 1853 mit dem auf seinem Lauf angegebenen Baujahr „1854“ wurde also eindeutig während oder vor der Verlegung der Fabrik gefertigt.
Ein weiterer, typgleicher Karabiner in fabrikneuem Zustand ebenfalls aus Spandauer Fertigung und ebenfalls ohne Truppenstempelung besitzt keine Seriennnummer, wurde aber erst 1855 nach dem Umzug der Gewehrfabrik nach Spandau gefertigt.
Gruß
corrado26