Eine Frage noch an Schwertfeger die das Portepee betrifft. Ist die Vorschrift bekannt in der angeblich geregelt wird, dass das alte Portepee und nicht das Lederporteppe von 1896 anzulegen war?
Hallo Preussen,
Deine Nachfrage will ich auch deswegen gerne beantworten, da sie eine in Sammlerkreisen üblicherweise vorherrschende Meinung widerspiegelt, daß ab 1896 alle Offiziere der Truppen zu Fuß das neue Portepee (schwarzer Lederriemen mit drei Silberfäden durchzogen) zu tragen gehabt hätten. Da es fast schon ein heereskundliches Grundsatzthema ist, erlaube ich mir etwas auszuholen:
Im Armeeverordnungsblatt von 1889, Nr. 77, auf S. 78 wird die AKO vom 22. März 1889, mit der u. a. der IOD n/M eingeführt wurde, wiedergegeben.
In dieser AKO wird ausgeführt: "
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Offiziere [...] statt des bisher für sie vorgeschriebenen Seitengewehrs ausschließlich Degen mit Korbgefäß und in Stahlscheide, Koppel mit silbernem Tressenbesatz und Portepee neuer Probe tragen sollen." Mit diesem Satz wurde (nur) zum IOD n/M das neue Portepee (silbernes Tressenband mit Leder unterlegt) befohlen. Ferner heißt es etwas weiter in der AKO: "
Offiziere, welchen Ehrendegen usw. verliehen beziehungsweise von Offizierkorps verehrt worden sind, dürfen dieselben (jedoch in Stahlscheiden und am nunmehr vorschriftsmäßigen Koppel) weitertragen." Unschwer ist aus letztem Satz zu entnehmen, daß zu den von der Königin Augusta verehrten Waffen zwar Stahlscheide und neues (Tressen-)Koppel anzulegen waren; jedoch
nicht das neue Portepee, da es in der AKO schlicht nicht erwähnt wird.
"Ein Blick in die Vorschrift erspart viele Diskussionen", habe ich mal gelernt, so auch hier. In der preußischen Offizierbekleidungsvorschrift vom 28. Mai 1896 wird zum Thema Portepee in Ziffer 146 (S. 108) fein säuberlich unterschieden zwischen "Waffen mit Stahlscheiden", wobei in einer abgeschlossenen Aufzählung der "Degen n/M., Pallasch, Säbel" genannt wird. Nicht jedoch wird der Degen a/A genannt, der im nächsten Unterabschnitt der Vorschrift unter "Stichdegen (Portepee alter Art)" subsumiert wird.
Für alle diejenigen, die nicht so gut lesen konnten, hatte man ferner ein zusätzliches Blatt mit einer Zeichnung eingefügt, in der die Offizierwaffen mit dem jeweils richtigen Portepee und der vorschriftsmäßigen Bindung wieder gegeben sind. Und siehe da: der IOD a/A (hier auch für Augusta-Degen stehend) hat das alte Portepee. Dieser Sachverhalt gilt auch für die Folgeausgaben der O.Bekl.V. Zur Illustration meiner Ausführungen füge ich einen Scan des Bildes aus der Vorschrift von 1911 bei.
Und für die ganz Ungläubigen

verweise ich auf die Regimentsgeschichte der Augustaner in der ein Parolebefehl des Kommandeurs (Nr. 1 vom 19. Mai 1912) zitiert wird, der den oben erläuterten Sachverhalt bei den Offizieren durchsetzt. Übrigens, bei aller Vorschriftentreue zeigt sich in dem Befehl auch die Fürsorge der Vorgesetzten, der das eigenmächtige und vorschriftswidrige Tragen des Portpees mit Lederband aus finanziellen Gründen bis zum Auftragen duldete, nur jedoch nicht in Anwesenheit des Kaisers. (Der Parolebefehl ist auch in dem von WOTAN zitierten Aufsatz wieder gegeben.)
Außerhalb der Fragestellung mache ich darauf aufmerksam, daß auch die Kürassieroffiziere das "alte Portepee" zum Stichdegen (Interimsdegen) anzulegen hatten.
Gruß
Schwertfeger