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jemand

(User)

Danke für die Antworten.
Nun habe ich eine rechtliche frage.
Darf ich die Säbel einfach so besitzen oder muss das bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden?
Eigentlich möchte ich diese nicht im Haus haben.

Gruß Patrick

26.07.12, 20:20:50

ulfberth

(Moderator)

Lieber Patrick,

Rechtsberatung durch Privatpersonen ist m. W. grundsätzlich durch das Rechtsdienstleistungsgesetz verboten. Es ist daher nicht möglich, hier eine rechtliche Auskunft zu erteilen.

Eine Anlaufstelle könnte aber das BKA und das BMI sein. Gegebenenfalls lassen sich die Fragen auch bei der Waffenbehörde des zuständigen Landratsamts klären.

Gruß

ulfberth


www.seitengewehr.de
27.07.12, 09:37:08

Altbaden

(Mitglied)

Die beiden hier abgebildeten Säbel haben ein für den Badischen IOD 1856 zu wenig ausgeprägten oberen Bogen des Griffbügels.

Ich hänge eines meiner Exemplare (Badisches Wappen auf der Klinge) zum Vergleich an.

Gruß
Jochen

26.11.12, 17:04:00
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