Hallo ulfberth,
Ich war geschäftlich eine Zeit lang unterwegs, deshalb kann ich dir erst jetzt auf deinen Kommentar antworten.
Ich bin ganz deiner Meinung, du hast absolut Recht mit deinen Verweisen zu den Tragevorschriften.
(Diese habe ich auch schon mal irgendwo gelesen).
Als Sammler von württembergischen Blankwaffen habe ich mich entschlossen, auch das zu glauben; oder besser gesagt manch Dinge so hinzunehmen, was man mit eigenen Augen sieht.
Die Sache mit den Füsiliersäbeln bei den württ. Infanterie Offizieren beschäftigt mich jetzt doch umso mehr.
Da währen z.B. einige Dinge die mir zu denken geben.
- Gerd Maier beschreibt in seiner Abhandlung einen Füsiliersäbel in Messing montiert und mit Lederscheide mit Abnahme „120.R.10.1.“. wenn das Tragen dieser Säbel den Offz. nur „gestattet“ war, warum dann ein kammermäßiger Abnahmestempel. Dies sollten dann doch eigentlich privat beschaffte Säbel sein?!?!
- In einer älteren Auktion von Hermann Historica wurde ein solcher Säbel, jedoch mit Stahlscheide und auf der Griffkappe angebrachtem Reitring, angeboten. Herstellerbezeichnung "G. Gfrorer, Stuttgart", aus dem Ehemaligen Besitz des Fürsten Reuttner von Weyl, Württemberg, ehem. Lt. im Inf.Reg 124
- Ein befreundeter Sammler ist im Besitz eines identischen Säbels ( dieselbe Klinge mit den selben Ätzungen) allerdings mit Stahlscheide . Jedoch ist auf diesem eine Regimetschiffre des Grenadier-Regiment „König Karl“ (5. Württembergisches) Nr. 123 auf dem äußeren Parierlappen aufgelegt.
- Mir ist bei den in Neusilber oder Stahl montierten Säbel dieser Art, keiner bekannt der einen Hinweis auf die Füsilierbataillone zeigt. Lediglich mit diversen Ätzungen der Artillerie sind mir bis jetzt untergekommen. (oder lediglich mit Händlerbezeichnungen aus dem Württembergischen- Ich habe hier mal einen vorgestellt:
http://www.deutschesblankwaffenforum.de/topic.php?id=4205& ).
Ich bin dir (und natürlich auch jedem anderen) sehr dankbar für weitere Hinweise und würde gerne noch weiter Meinungen zu diesem Thema lesen.
Gruß Bernd