Hallo Katana,
es bleibt dabei:
Das Deutsche Blankwaffenforum ist für Rechtsfragen kein Ansprechpartner.
Dennoch
Ich kann daher nur als Laie meine Meinung dazu äußern.
Ich auch nur, daher vermute ich beim Katar, dass es aufgrund seiner Größe nicht unter die verbotenen Waffen fällt. Zudem verschwindet der Griff nicht in der Faust, wie bei einem Faustmesser und an den Außenseiten ragen noch Schutzelemente für den Unterarm heraus.
Übrigens werden diese Dolche nicht nur bei "alteingesessenen renommierten Auktionshäusern" angeboten. Eine kurze Recherche hat mich direkt zu einer "renommierten" aber jungen Auktionsplattform geführt.
Gruß,
Thomas