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Thema: Schreckschusspistole (https://forum-historische-waffen.de/topic.php?id=8957)


Geschrieben von: Preussen am: 20.11.21, 11:47:07
Guten Tag,
da haben wir aber Glück, dass uns unser Staat wenigstens vor Schreckschusspistolen Besitzern schützt! Soll doch keiner sagen, Mutti hätte sich nicht gekümmert!
Gruss
Preussen


Geschrieben von: joehau am: 20.11.21, 18:07:47
Die Journaille, wie man sie kennt: von keinerlei Sachverstand getrübt.


Geschrieben von: Ulan13 am: 24.11.21, 10:27:48
Zitat von Preussen:

da haben wir aber Glück, dass uns unser Staat wenigstens vor Schreckschusspistolen Besitzern schützt! Soll doch keiner sagen, Mutti hätte sich nicht gekümmert!


Ein wahrhaft spektakulärer Fund! Ich hoffe, der entsprechende Stadtteil wurde während des Bergens dieser völkermordenden Waffe evakuiert. Nicht auszudenken, was da alles hätte passieren können...!


Geschrieben von: Clouseau am: 09.12.21, 10:45:23
Zitat: "Die Journaille, wie man sie kennt: von keinerlei Sachverstand getrübt."

____________

Man mag einerseits von dem aktuellen Waffengesetz, andererseits der "Journaille" denken was man will, aber in diesem Fall hat der Schreiber vermutlich recht. Sollte der Finder nicht über einen sogenannten kleinen Waffenschein verfügen, stellt das Führen einer ansonsten erwerbscheinfreien Gaspistole ein Vergehen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG dar.


Geschrieben von: Murat am: 09.12.21, 12:48:59
Ich wundere mich nur, dass hier nicht mindestens das SEK zum Einsatz kam, wie man es in solchen Bagatellfällen schon oft erlebt hat lachen

Gruß

Murat


Geschrieben von: joehau am: 09.12.21, 19:43:36
Zitat von Clouseau:
...Sollte der Finder nicht über einen sogenannten kleinen Waffenschein verfügen,
stellt das Führen einer ansonsten erwerbscheinfreien Gaspistole ein Vergehen
gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG dar.


Die Gefahr besteht in der Tat. Der unwissende Finder würde die Schreckschußpistole sicher
nicht außerhalb des befriedeten Besitztums in einem 'verschlossenen Behältnis' transportieren.
Und schon hat er den Salat.