02.03.16, 06:12:17
Zietenhusar
Nach der preußischen Stempelvorschrift von 1909 steht ein "O" für Offizier.
Etwas Besseres als die These „O=Offizierbewaffnung“ fällt mir zu den oben erwähnten Stempeln noch immer nicht ein.
Daran würde ich dann auch erstmal festhalten. Meine These dazu ist, die Waffen wurden für den Ernstfall gelagert und das O deutet auf eine alleinige Verwendung durch Offiziere. Das deckt sich auch mit den hier gezeigten, niedrigen, Waffennummern.
Trotzdem verwirrend, da es ja eigentlich egal gewesen sein dürfte, ob der Säbel an einen Offizier oder einen anderen Trageberechtigten ausgegeben wird. Da hätte eine einfache Durchnummerierung auch genügt.
Vielleicht findet sich ja mal ein direkter Hinweis.
Gruß,
Thomas
02.03.16, 09:49:50
ulfberth
geändert von: ulfberth - 02.03.16, 10:03:10
... Trotzdem verwirrend, da es ja eigentlich egal gewesen sein dürfte, ob der Säbel an einen Offizier oder einen anderen Trageberechtigten ausgegeben wird. Da hätte eine einfache Durchnummerierung auch genügt.
...
Gruß,
Thomas
Nicht unbedingt im Sinne der Handwaffen Stempelvorschrift (H.W.St.V.). Aber das ist nur eine
Interpretation des oben geschilderten Vorgangs und des Begriffs "Waffenart" in der Vorschrift.
Wobei mit "Offizier Seitengewehr" m. E. ausschließlich die Waffen der Portepeeunteroffiziere gemeint sind.
Gruß
ulfberth